Worauf sie achten sollten:

  • sollten Sie unverschuldet in einen Unfall verwickelt werden, haben sie Anspruch auf Ersatz Ihres Schadens.

 

 

  •  notiren Sie :

das Amtliche Kennzeichen, den Namen, die Anschrift und die  Versicherungsdaten des Unfallgegners.

 

Adressen von Zeugen ( falls vorhanden )

 

Name und Dienststelle des den Unfall aufnehmenden Polizeibeamten ( bei Unklarheiten und bei Personenschäden immer die Polizei hinzuziehen).

  •  Fotos machen         

Fotografieren Sie nach möglichkeit den Unfallort und die Fahrzeuge in der Stellung nach dem Unfall. Achten Sie auf : Bremsspuren, Flüssigkeitsastritte usw.

 

  • Ihr Anspruch

Sie haben Anspruch darauf, daß ein qualifizierter, freier Kfz-Sachverständiger beauftragt wird, um den Schaden zur Beweissicherung zu begutachten.

Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen gehören nach herrschender Rechtssprechung zum Schaden und können daher beim Haftplichtschaden geltend gemacht werden, sofern es sich nicht ersichtlich um einen Bakatellschaden handelt. Bestehen Sie auf der Einschaltung eines Sachverständigen Ihrer Wahl. Versicherungen sind grundsätzlich nicht berechtigt, im Haftplichtschaden einen qualifizierten Sachverständigen abzulehenen. Aussagen, der Sachverständliche sei entbehrlich, sind nach gäniger Rechtssprechung unbeachtlich, es sei denn, der Schaden ist für den Laien erkennbar ein Bakatellschaden.

Lassen Sie sich nicht auf Kostenvoranschläge oder versicherungseigene Gutachten ein. Denken Sie an die Ihnen häufig zustehende Wertminderung die Ihnen Ihr Kfz-Sachverständiger ermittelt.